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Die Gemeinde leistet eine Beihilfe je 10 % der Kosten excl. MWSt. und zwar
für Herdebuchstiere der Klasse I - IIIa bis höchstens € 218,02, und für Zuchteber der Klasse I - IIIa bis höchstens € 72,67.
Die nächste Gemeindesubvention wird erst nach 18 Monaten gewährt!