Beihilfe für Zuchttierhaltung

Die Gemeinde leistet eine Beihilfe je 10 % der Kosten excl. MWSt. und zwar

für Herdebuchstiere der Klasse I - IIIa bis höchstens € 218,02, 
und für Zuchteber der Klasse I - IIIa bis höchstens € 72,67. 

Die nächste Gemeindesubvention wird erst nach 18 Monaten gewährt!

Formulare