Eheschließung

Wenn Sie Österreicherin/Österreicher sowie ledig und voll geschäftsfähig sind:

  • Amtlicher Lichtbildausweis
  • Geburtsurkunde
  • Wenn die Geburt nicht im Inland beurkundet oder eingetragen ist: eine einer Abschrift aus dem Geburtenbuch entsprechende Urkunde 
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Wenn der Hauptwohnsitz im Ausland liegt: den Nachweis des Hauptwohnsitzes
  • Nachweis akademischer Grad

Wenn Sie bereits verheiratet waren: zusätzlich

  • Heiratsurkunde aller Vorehen
  • Nachweise über die Auflösung der Vorehen (Scheidungsbeschlüsse, Sterbeurkunden)
  • Geburtsurkunden aller gemeinsamen vorehelichen Kinder

Wenn Sie ein Kind oder mehrere gemeinsame Kinder haben: zusätzlich

  • Geburtsurkunde(n) des gemeinsamen Kindes oder der gemeinsamen Kinder
  • Staatsbürgerschaftsnachweis (wenn vorhanden)

 

  • Weitere Urkunden und Nachweise werden, insbesondere bei nicht-österreichischen Staatsbürgern, je nach Sachlage vorzulegen sein.
  • Gebühren: Bundesgebührenpauschale € 50,00 bei Auslandsberührung € 130,00
  • Gerichtsbeschluß über Ehemündigkeit (zwischen 16 und 18 Jahren, wenn der künftige Ehegatte volljährig ist)
  • Einwilligung des gesetzlichen Vertreters