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Zuständigkeit Pfarre Eggerding
Bei Neuerwerb eines Grabes (einmalige Gebühr):
Für das erworbene Grab ist eine Grabgebühr zu entrichten, die von der Pfarre jährlich durch einen Abbuchungsauftrag getätigt wird. Jene, die mit einem Erlagschein einzahlen, werden jährlich angeschrieben. Bei dieser Vorschreibungsart ist auch immer eine Kanzleigebühr mit eingerechnet.Jährliche Grabgebühr:
Für Anliegen des Friedhofes ist neben Diakon Wimmer auch der Totengräber Alois Haslinger (Tel. 07767/345) zuständig.