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Der Zuschlag zur Freizeitwohnungspauschale beträgt
a) für die Freizeitwohnungen bis zu 50m² Nutzfläche sowie für Dauercamper: 150% der Freizeitwohnungspauschale
b) für Freizeitwohnungen über 50m² Nutzfläche: 150% der Freizeitwohnungspauschale
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