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Wasserversorgung: Auftrag zur Detailplanung erteilt 

Der Gemeinderat der Gemeinde Eggerding hat in einem einstimmigen Beschluss den Auftrag zu den Detailplanungen für eine öffentliche Wasserversorgung erteilt. Wasser ist das Lebensmittel Nr. 1, das durch nichts ersetzt werden kann. Die Versorgung der Bevölkerung mit gesundem und einwandfreiem Trinkwasser ist für Leben und Gesundheit unabdingbar. Wasser bildet die Lebensgrundlage für uns Menschen. 

Mit der Errichtung einer Ortswasserleitung wollen wir zum einen Rechtssicherheit für die Bevölkerung garantieren. Wasserqualitäten sind im Gemeindegebiet sehr unterschiedlich und schon bisher haben die Hausbesitzer oft sehr hohe Aufwendungen für Brunnen und Aufbereitungsanlagen getätigt. Wirklich zufriedenstellende Ergebnisse wurden dabei nicht erzielt. Dabei wird die Versorgungssicherheit immer wichtiger. Bei Starkniederschlägen, Hochwasser und längerer Trockenheit sind vor allem ungünstig situierte oder baulich mangelhafte Hausbrunnen für Beeinträchtigungen und Störungen sehr anfällig. Ein Großteil der Hausbrunnen weist bauliche Mängel auf. 


Was bedeutet nun der Beschluss für Eggerding? 

  • Aufbauend auf dem bereits vorliegendem Trinkwasserversorgungskonzept wird der Auftrag an das Ziviltechnikerbüro KUP zur Detailplanung für eine öffentliche Wasserversorgung in Eggerding erteilt. 
  • Geplant ist für den ersten Bauabschnitt die Versorgung der Liegenschaften in den Ortschaften Hackledt und Eggerding. 
  • Im 2. Bauabschnitt sollen die Häuser der Ortschaft Maasbach und einige Erweiterungen vorgenommen werden. 
  • Das Wasser wird von der WDL oder auch von eigenen noch zu untersuchenden Brunnen bzw. Quellen geliefert werden. 


Wie sieht der Zeitplan aus? 

Für den Baubschnitt 1 (Ortschaften Eggerding und Hackledt): 

  • Mit der Planung wird sofort begonnen. 
  • Bis August/September 2020 soll die Planung, etc. für den ersten Bauabschnitt abgeschlossen sein. 
  • Wasserrechtliche Bewilligung bis Ende 2020 wird angestrebt. Unmittelbar danach erfolgt die Ausschreibung. 
  • Baubeginn Sommer 2021 
  • Bauzeit: 20 Monate 

Für den Bauabschnitt 2 (Ortschaft Maasbach und Erweiterungen): 

  • Beginn der Planung Herbst 2020 
  • Wasserrechtliche Bewilligung bis Ende 2021 
  • Baubeginn unmittelbar nach Abschluss der Arbeiten im Bauabschnitt 1

Damit legen wir den Grundstein für eine gesicherte und qualitativ hochwertige Wasserversorgung in Zukunft.